LEGAL

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf GWS Energy-systems B.V., eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in (7641 LH) Wierden aan de Vijverweg 11, registriert bei der Handelskammer unter der Nummer 91368456. GWS Energy-systems wird im Folgenden als „GWS“ bezeichnet;

1. ANWENDBARKEIT

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen GWS und ihren Vertragsparteien („Kunde“).

1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden, da eine solche Abweichung von zwei gemeinsam handelnden Direktoren von GWS unterzeichnet wurde.

1.3 Wenn aufgrund eines Verstoßes gegen eine gesetzliche Bestimmung eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geltend gemacht werden kann, hat diese Bestimmung eine möglichst ähnliche Bedeutung, sodass sie geltend gemacht werden kann; die anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

1.4 GWS behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.

2. ANGEBOTE/VEREINBARUNG

2.1 Jedes Angebot von GWS ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

2.2 Ein Angebot über den Webshop ist zum aktuellen Preis gültig.

2.3 Ein Vertrag zwischen GWS und dem Kunden kommt zustande, wenn GWS und der Kunde einen Kaufvertrag abschließen oder wenn der Kunde einem Angebot zustimmt, oder im Falle einer Transaktion im Rahmen einer bestehenden Bestellvereinbarung/Rahmenvereinbarung, wenn der Kunde eine Auftragsbestätigung von GWS erhalten hat.

2.4 GWS hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen, wenn bei der von GWS durchzuführenden Konformitätsprüfung Einwände festgestellt werden, die gegen die von GWS festgelegten Annahmerichtlinien verstoßen.

2.4 Der in Artikel 2.3 erwähnte Kaufvertrag oder Angebot/Auftragsbestätigung bildet zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden abgelehnt und gelten niemals für die Vereinbarung zwischen GWS und dem Kunden. Die Vereinbarung kann nur schriftlich durch ein von bevollmächtigten Vertretern rechtsgültig unterzeichnetes Dokument geändert werden.

2.5 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Verkaufsbestätigung haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3. PREISE

3.1 Die in einem Angebot und in einer Vereinbarung angegebenen Preise sind in Euro ausgedrückt und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere Abgaben, sofern nicht anders angegeben.

3.2 Die Preise der Produkte verstehen sich ab Lager, sofern nicht anders vereinbart.

3.3 GWS hat das Recht, ihre Preise jederzeit an die Marktpreise anzupassen.

3.4 Die Preise und die Preisliste von GWS unterliegen Programmier-, Kalkulations- und/oder Tippfehlern. Wenn GWS eine Auftragsbestätigung für eine Bestellung mit einem offensichtlich falschen Preis sendet, hat GWS das Recht, diesen Fehler zu korrigieren. In einem solchen Fall hat der Kunde das Recht, die Bestellung für die betreffenden Artikel zu stornieren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung im Falle einer Stornierung der Bestellung.

4. BEZAHLUNG

4.1 Vor der Lieferung der Produkte sendet GWS dem Kunden die (Verkaufs-) Auftragsbestätigung und/oder die entsprechenden Rechnungen und der vereinbarte Verkaufspreis muss vom Kunden vor der Lieferung bezahlt werden, spätestens jedoch am vereinbarten Zahlungstermin und innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist.

4.2 Die Zahlung durch den Kunden muss in Euro erfolgen, ohne dass ein Recht auf Abrechnung, Rabatt, Zurückbehaltung oder Aussetzung aus irgendeinem Grund besteht.

4.3 Bei verspäteter Zahlung gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, und der Kunde schuldet Zinsen in Höhe von 1,5% pro (Teil des) Monats, mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Zinsen pro Jahr gemäß Artikel 6:119 a Bürgerliches Gesetzbuch. In diesem Fall hat GWS das Recht, vom Kunden eine angemessene Sicherheit für seine Zahlungsverpflichtungen zu verlangen.

4.4 Im Falle von Zahlungsverzug, Liquidation, Konkurs, Zahlungseinstellung oder anderen Zahlungsschwierigkeiten des Kunden werden alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig und GWS ist berechtigt, die weitere Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, alles unbeschadet des Rechts von GWS, Schadensersatz zu verlangen. Auf erste schriftliche Anfrage von GWS wird der Kunde auch angemessene Garantien geben, andernfalls hat GWS das unbedingte Recht, den Vertrag sofort zu kündigen.

4.5 GWS ist jederzeit berechtigt, (unabhängig davon, ob fällige und zahlbare) Forderungen von GWS gegen den Kunden mit einer (fälligen und zahlbaren) Forderung des Kunden gegen GWS aufzurechnen.

5. LIEFERUNG

5.1 Erst nach Zahlungseingang des Kaufpreises oder im Falle eines Kaufs auf Kredit und das Kreditlimit, das von GWS als ausreichend erachtet wird, liefert GWS die Produkte, d. h. an den Ort des Lagers, in dem sich die Produkte befinden, und an dem in der Auftragsbestätigung angegebenen (indikativen) Datum. Gegen eine Gebühr kann GWS für seinen Kunden den Transport zu den jeweils geltenden (Transport-) Preisen und Bedingungen durchführen, die separat vereinbart werden können.

5.2 Die Lieferzeiten sind immer Richtwerte und können von GWS geändert werden. GWS wird alle Anstrengungen unternehmen, um die angegebenen Lieferzeiten einzuhalten, der Kunde kann jedoch aus den angegebenen Lieferzeiten keine Rechte ableiten.

5.3 GWS ist berechtigt, eine Bestellung in Teilen zu fakturieren und/oder zu liefern.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften Produkte zu kaufen. Wenn der Kunde den Kauf verweigert oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht zur Verfügung stellt, werden die Produkte auf Kosten des Kunden maximal zwei (2) Wochen bei GWS aufbewahrt. GWS hat das Recht, aber nicht die Verpflichtung, die Produkte auf Kosten des Kunden für einen längeren Zeitraum zu lagern. Transporter

Von den in der Auftragsbestätigung angegebenen ursprünglichen Lieferterminen kann nur schriftlich abgewichen werden, da eine solche Abweichung von zwei gemeinsam handelnden Direktoren von GWS unterzeichnet wurde. Eine solche Abweichung bedeutet niemals, dass die Zahlungsfrist aufgeschoben wird, und daher führt eine verzögerte Lieferzeit niemals dazu, dass der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt zahlen kann.

5.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte bei Lieferung zu überprüfen und Schäden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen, GWS schriftlich zu melden.

6.6 GWS und/oder ein von GWS beauftragter Transportpartner sind dafür verantwortlich, die Produkte auf die öffentliche Straße rund um das Gebäude und/oder Haus zu liefern, an das die Produkte geliefert werden müssen. Die Lieferung auf privatem Grundstück erfolgt auf Gefahr des Kunden.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Das Eigentum an den von GWS gelieferten Produkten geht nur unter der aufschiebenden Bedingung auf den Kunden über, dass der Kunde den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Von GWS gelieferte Produkte, die unter diesem Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nur weiterverkauft (gegen direkte Bezahlung) oder im normalen Geschäftsgang verwendet werden. Solange der Eigentumsvorbehalt in Kraft ist, darf der Kunde die betreffenden Produkte weder verpfänden noch ein sonstiges Recht daran begründen.

7. HAFTUNG

7.1 GWS haftet nicht, soweit gesetzlich möglich, für:

a. indirekter Schaden
b. Folgeschäden;
c. Schäden aufgrund entgangenen Gewinns
d. verzögerter Schaden
e. alle anderen zusätzlichen Schäden in irgendeiner Form
f. Schäden, die auf die Bereitstellung unzureichender Mitarbeit, Informationen und/oder Materialien durch oder im Namen des Kunden zurückzuführen sind;
g. Schäden im Zusammenhang mit Informationen und/oder Ratschlägen, die von oder im Namen von GWS erteilt wurden.
h. Schäden, die nicht höher sind als der Rechnungswert der Rechnung.

7.2 Jegliche Haftung von GWS ist stets auf den Betrag begrenzt, den ihre Versicherungsgesellschaft für die entsprechende Haftung im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung bezahlt hat, maximal jedoch auf den Gesamtbetrag der Rechnung (ohne Mehrwertsteuer), den GWS dem Kunden in Rechnung gestellt und vom Kunden für die jeweilige Lieferung an GWS gezahlt hat.

8. HÖHERE GEWALT

8.1 GWS ist berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise, vorübergehend oder auf andere Weise durch Umstände verhindert oder behindert wird, die vernünftigerweise nicht auf dem Risiko von GWS liegen sollten.

8.2 Im Falle höherer Gewalt seitens GWS werden ihre Liefer- und sonstigen Verpflichtungen ausgesetzt. In diesem Fall ist GWS berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung zu kündigen.

8.3 Wenn GWS bei Eintritt höherer Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder GWS ihren Verpflichtungen nur teilweise nachkommen kann, ist sie berechtigt, dem Kunden den bereits gelieferten oder den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung von GWS zu bezahlen.

9. GARANTIE

9.1 GWS gibt, da es sich nicht um den Hersteller handelt, keine (Produkt-) Garantien. In diesem Zusammenhang bezieht es sich auf die Herstellergarantien des Herstellers der gelieferten Produkte und wird den Kunden im Falle eines Garantieanspruchs unter Bezugnahme auf den oben genannten Artikel 7.6 in vollem Umfang dabei unterstützen, eine solche (n) Garantie (en) zu erhalten.

9.2 Im Falle einer Insolvenz eines Herstellers ist GWS nicht für die Erfüllung von Garantieverpflichtungen verantwortlich, die der Kunde im Rahmen der gewährten Garantie vom Hersteller erwarten kann.

10. GEISTIGES EIGENTUM

GWS übernimmt auch keine Haftung für die von ihr gelieferten Produkte in Bezug auf geistige Eigentumsrechte, beispielsweise wenn ein Produkt unerwartet die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen würde.

11. GELTENDES RECHT/ZUSTÄNDIGES GERICHT

11.1 Alle Rechtsbeziehungen zwischen GWS und dem Kunden unterliegen niederländischem Recht.

11.2 Streitigkeiten aus dem Vertrag werden ausschließlich vom zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Zwolle (Niederlande) beigelegt, es sei denn, GWS entscheidet sich für das zuständige Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Kunden als Kläger oder Antragsteller.

Willst du mehr wissen?

GWS-Energy wird von Personen mit langjähriger Erfahrung in der Branche betrieben.
Rufen Sie uns persönlich an, wenn Sie mehr über uns und unsere Produkte erfahren möchten.